„Wenn Sie sich weigern, mitzuwirken, entscheiden wir aufgrund der Akten und lehnen Ihr IV-Gesuch ab.“

Diesen Satz haben alle sicher schon mehrfach gehört, die ein IV-Gesuch einreichen mussten. Den Verweis auf die Mitwirkungspflicht ist wohl das erste, was ein neu eingestellter IV-Beamter auswendig lernen muss.

Wir hören die Drohung selbst jetzt noch regelmässig, sieben Jahre nach Einreichen des IV-Gesuchs, obwohl uns nach jeder zusätzlich angeordneten Untersuchung und Abklärung versichert wurde, dass dies jetzt der letzte Schritt gewesen sei und man jetzt entscheiden könne.

Damit macht sich der IV-Mitarbeiter einfach lächerlich. Denn wenn er trotz sieben Jahren und ordnerweise Berichten und Gutachten aller möglichen Ärzte, Ergotherapeuten und sonstigen sogenannten Fachleuten immer noch keine Ahnung von der Krankheit und ihren Beeinträchtigungen im Alltagsleben im vorliegenden Fall hat, dann beweist das einzig, dass das IV-Verfahren als solches versagt hat und die IV-Stelle Bern komplett unfähig ist. Es kann ja nicht vom letzten (das glauben wir noch nicht) Abschlussbesuch einer IV-Mitarbeiterin (dieses Mal eine Büromitarbeiterin, nicht jemand mit einer beruflichen Kompetenz im Gesundheitsbereich) abhängen, ob nun eine Hilflosenentschädigung zugesprochen oder verweigert wird, nachdem sieben Jahre lang alle von der IV beauftragten Spezialisten dies so empfohlen haben.

Aber es zeigt einmal mehr, wie sich die IV-Mitarbeiter als Gott aufspielen, die über das Leben der armen Sünder bestimmen und beschliessen können, die das Pech haben, in ihre Fänge zu gelangen. Es reicht natürlich, um die meisten Leute einzuschüchtern, denen es ja sowieso aus gesundheitlichen Gründen schlecht geht. Sonst hätten sie sich ja nicht zum IV-Verfahren anmelden müssen. Aber so läuft das hier: einschüchtern, erniedrigen, ablehnen. Nur wer bis am Schluss Kraft hat und weiss, wie er sich gegen den Bürokratie-Moloch wehren kann, kann das „Nein“ vor Gericht vielleicht in ein „Ja“ kippen.

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