Wer seine Arbeit gut macht, untersteht dem Konkurrenzverbot

Es gibt viele unterschiedliche Computerprogramme, mit denen Webseiten ganz leicht verwaltet werden und Mailings an die Kunden verschickt werden können. Zu den bekanntesten dieser sogenannten Content Management Systems (CMS) gehören Joomla, WordPress, Typo3 und Drupal.

Wer bereits mehrere dieser Systeme beherrscht, dem fällt die Arbeit mit einem neuen CMS einfach. Nach neuster Erkenntnis des Gerichts kann dies aber grosse Nachteile mit sich bringen.

Ein Konkurrenzverbot, das heute in den meisten Arbeitsverträgen zu finden ist, soll den Arbeitgeber davor schützen, dass beim Weggang eines Arbeitnehmers auch sämtliche Kunden weg sind oder dass der fortgehende Arbeitnehmer aufgrund der erfahrenen Geschäftsgeheimnisse ein Konkurrenzprodukt anbieten kann. Es ist jedoch nur gültig, wenn der Arbeitnehmer Einblick in Geschäftsgeheimnisse oder eine vertiefte persönliche Beziehung zu den Kunden hatte.

Gemäss der nicht nachvollziehbaren Meinung des Gerichts erfährt ein Geschäftsgeheimnis, wer bei seinem Arbeitgeber mit einem neuen CMS arbeitet und dieses danach zu bedienen weiss. Und zwar unabhängig davon, dass das CMS von einer Drittfirma öffentlich angeboten wird, und unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer bereits viel Erfahrung mit anderen CMS hat und ihm die Arbeit mit dem neuen System damit leicht fällt.

Damit beweist das Gericht lediglich, dass es von Technik keine Ahnung hat. Dadurch, dass jemand die gängigen Office-Programme Word, PowerPoint oder Excel zu bedienen weiss, verschafft ja schliesslich auch keinen Einblick in die Geschäftsgeheimnisse weder von Microsoft noch des Arbeitgebers. Ein weiterer Justizirrtum.

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